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   OLG Celle, 05.09.2002 - 13 U 125/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5911
OLG Celle, 05.09.2002 - 13 U 125/02 (https://dejure.org/2002,5911)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2002 - 13 U 125/02 (https://dejure.org/2002,5911)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2002 - 13 U 125/02 (https://dejure.org/2002,5911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Berücksichtigung von Wettbewerbsrichtlinien; Zulässigkeit einer "Gefühlswerbung"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unlauterer Wettbewerb; Vorgefertigte Kündigungserklärung für Versicherungsverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unlauterer Wettbewerb; Vorgefertigte Kündigungserklärung für Versicherungsverträge

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbsrecht; Kartellrecht; Unlauterer Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Abwerben von Kunden in der Versicherungsbranche, unlautere Abwerbung, Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft, Kündigungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 13 U 125/02
    Wettbewerbswidrig wird das Abwerben vertraglich an einen Mitbewerber gebundenen Kunden erst dann, wenn besondere Unlauterkeitsumstände hinzutreten (BGH, VersR 2002, 633, 634).

    Deshalb ist bei der Berücksichtigung von Wettbewerbsrichtlinien in der Wirtschaft stets zu prüfen, ob ein wettbewerbliches Verhalten bei Anlegung des Maßstabs des § 1 UWG auch vom Standpunkt der ebenfalls betroffenen Allgemeinheit als unlauter erscheint (BGH, NJW-RR 1991, 809, 810, VersR 2002, 633, 634).

  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 13 U 125/02
    Deshalb ist bei der Berücksichtigung von Wettbewerbsrichtlinien in der Wirtschaft stets zu prüfen, ob ein wettbewerbliches Verhalten bei Anlegung des Maßstabs des § 1 UWG auch vom Standpunkt der ebenfalls betroffenen Allgemeinheit als unlauter erscheint (BGH, NJW-RR 1991, 809, 810, VersR 2002, 633, 634).
  • OLG Celle, 13.09.2001 - 13 U 46/01

    Unterlassungsanspruch; Datenterminalvermietung ; Bargeldloser Zahlungsverkehr ;

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 13 U 125/02
    Bei der Beurteilung eines Abwerbens als sittenwidrig i. S. des § 1 UWG kommt es auf eine umfassende Abwägung der Umstände des Einzelfalles an (zur Sittenwidrigkeit, wenn Kunden mit Hilfe vorgefertigter Kündigungsschreiben zu einer außerordentlichen Kündigung des mit dem Konkurrenten bestehenden Vertrages veranlasst werden: Senat, Urt. v. 13.9.2001 - 13 U 46/01).
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